Die Filmakademie Baden-Württemberg ist eine gemeinnützige GmbH. Ihre Geschäftsführung wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert. Durch diese Organisationsform mit ihren klar definierten Kompetenzen ist die FABW in der Lage, mit schnellen Entscheidungen auf die rasante Entwicklung der Film- und Medienbranche zu reagieren.
Alleiniger Gesellschafter der Filmakademie ist das Land Baden-Württemberg.
Aufsichtsrat der Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
Vorsitz: Arne Braun, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Stellvertretender Vorsitz: Dr. Patrick Rapp MdL, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stéphanie Barth, Regierungsdirektorin im Staatsministerium Baden-Württemberg
Wolfgang Erdle, Regierungsdirektor im Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Marc Grün, Ministerialrat im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Prof. Carl Bergengruen, Geschäftsführer der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Guido Wolf MdL, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg
Barbara Biermann, Hauptabteilungsleiterin Kultur und Fernsehen, SWR
Dr. Matthias Knecht, Oberbürgermeister Stadt Ludwigsburg
Die Geschäftsführung ist im Bereich der Lehre u.a. zuständig für die Konzeption, Planung und Umsetzung der Lehre, die Akquisition von Lehrenden, Studienkoordinator*innen und Projektbetreuer*innen, für Drittmittelproduktionen, die Entwicklung des Medienstandortes für Alumni und Existenzgründer*innen sowie die Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Sendern und Produktionsfirmen.
Im Bereich der Verwaltung umfassen die Zuständigkeiten u.a. das Finanz- und Rechnungswesen, den Jahresabschluss, Controlling, Risikomanagement, Beschaffungen, Rechtsfragen, die Stellen-, Personalplanung und Personalentwicklung sowie die Allgemeine Verwaltung und Betriebsorganisation.
Der Betriebsrat setzt sich aus 7 Mitarbeitenden der Belegschaft zusammen.
Kernaufgabe ist das Erarbeiten von Betriebsvereinbarungen im konstruktiven Miteinander mit der Geschäftsführung.
Die Interessenvertretung der Belegschaft sowie die Kontrolle der Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetzes sind ebenfalls Teil der regelmäßigen Tätigkeit.
Die Filmakademie hat sich verpflichtet, die Gleichstellung und Chancengleichheit aller Geschlechter auf allen Ebenen zu fördern. Sie trägt Sorge für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf. Dabei versteht sie sich als gerechter, sicherer und diskriminierungs- und gewaltfreier Studien-, Lehr- und Arbeitsort.
Die Beauftragten für Chancengleichheit und die Gleichstellungsbeauftragten der Studierendenschaft unterstützen und begleiten bei Fragen zu familienfreundlichen Arbeits- und Studienzeiten, Mutterschutz und Elternzeit. Ebenso sind sie Ansprechpersonen bei beruflicher Veränderung, der Umsetzung der Strukturen von Chancengleichheit und bei sexueller Belästigung, und/oder Diskriminierung am Arbeits- oder Studienplatz. Die Gleichstellungsbeauftragten der Studierendenschaft übernehmen dabei insbesondere die Interessenvertretung von weiblichen Studierenden.
Zum Bereich
Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) ist die Exekutive der Studierendenschaft und somit studentische Vertretung, die unter anderem zu den Bereichen Hochschulpolitik, Kultur, Politische Bildung, Studienbedingungen, Verkehr und Ökologie, Antidiskriminierung und Sozialpolitik arbeitet.
Der AStA vertritt studentische Interessen gegenüber der Filmakademie, fördert studentische Projekte, organisiert Veranstaltungen und Partys, ist Ansprechpartner für Fachschaften und weitere studentische Gruppen und verhandelt (zusammen mit anderen ASten) über das Semesterticket und andere studentische Vergünstigungen und vieles mehr.