Beratung und Unterstützung bei Diskriminierung und Belästigung:
Wir beraten und informieren, wenn du von Diskriminierung oder Belästigung betroffen bist: über das Beschwerdeverfahren, über Möglichkeiten der Konfliktbewältigung und über interne und externe Unterstützungsangebote. Im Einzelfall beraten wir zu Handlungs- und Schutzmöglichkeiten und bieten auf Wunsch Unterstützung bei der Einleitung eines Beschwerdeverfahrens. Wir begleiten betroffene Personen auf Wunsch bei Schlichtungs- und Vermittlungsgesprächen sowie im Beschwerdeverfahren. Die Beratung ist anonym und streng vertraulich; sie dient zur Entlastung und kann beliebig oft in Anspruch genommen werden.
Wenn Du diskriminierendes Verhalten erlebst oder beobachtest.
Verbale oder non-verbale Herabwürdigung wegen
• der Hautfarbe oder ethnischen Herkunft
• der sozialen Herkunft
• des Geschlechts
• der Religion oder Weltanschauung
• einer Behinderung
• des Alters und des Körpers
• der sexuellen Identität
Wenn Du sexuell belästigt wirst.
Sexuelle Belästigung liegt laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, wenn das Verhalten einer oder mehrerer Personen unerwünscht, übergriffig und einseitig ist. Sexuelle Belästigung verletzt die Würde der Betroffenen, ist beschämend, erniedrigend und beleidigend.
Sexuelle Belästigung und Gewalt kann sich gegen jede Person richten. Frauen, Schwarze Menschen und People of Colour, LGBTQIA+ und Menschen mit Behinderungen machen besonders häufig sexualisierte Diskriminierungserfahrungen. Noch größere und besondere Vulnerabilität besteht bei Überlagerung und Verschränkung mehrerer Diskriminierungsebenen.
Es gibt verschiedene Formen der sexuellen Belästigung:
- verbal
als sexuell anzügliche Bemerkung oder Witz, als aufdringlicher, beleidigender oder unangemessener Kommentar
- non-verbal
als aufdringliches Starren, Hinterherpfeifen, Exhibitionismus, unerwünschte E-Mail, Verbreiten von pornografischem Material
- physisch
als unerwünschte Berührung oder körperliche Gewalt
Sexuelle Belästigung ist verboten.
Die Grenze zwischen einem Flirt und einer sexuellen Belästigung ist klar definiert. Flirts entstehen in beiderseitigem Einverständnis. Ein übergriffiges Verhalten geschieht ohne das Einverständnis der anderen Person. Nimm deine Empfindung ernst, wenn Du eine Situation als unangenehm, unangemessen oder beängstigend erlebst oder eine solche beobachtest.
Laut Gesetz liegt die Deutungshoheit bei den Betroffenen. Belästigung liegt also auch vor, wenn etwas vermeintlich scherzhaft gemeint ist und die Würdeverletzung nicht beabsichtigt wird, Betroffene sich jedoch belästigt fühlen.
Alle Personen mit Leitungs-, Betreuungs- und Lehraufgaben sind dafür zuständig und verpflichtet, Betroffene dazu zu ermutigen, sich durch die Beratungsstellen Unterstützung zu holen. Sie sind verpflichtet, bei Vorliegen eines Verdachts unmittelbar die Beschwerdestelle über den Vorfall zu informieren.